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Sind Sie unterhaltspflichtig ODER
Ihr versicherter Verdienst ist geringer als 3'797 CHF ODER
Ihr Invaliditätsgrad ist mindestens 40%?

Habe ich überhaupt Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung?

Sie haben Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie müssen arbeitslos sein (ganz oder teilweise). Falls Sie einen Teilzeitjob haben und nach einer neuen Stelle suchen (Vollzeitstelle oder eine weitere Teilzeitbeschäftigung), sind Sie bekanntlich ebenfalls versichert. Sie gelten allerdings erst als arbeitslos, wenn Sie Ihre Arbeitslosigkeit persönlich bei dem RAV oder Ihrer Wohngemeinde gemeldet haben.
  • Nachweis von einem Mindestausfall von 2 Arbeitstagen und einer Lohneinbusse.
  • Ihr Wohnsitz muss in der Schweiz gemeldet sein. Falls Sie nur in der Schweiz arbeiten und Grenzgänger sind, beziehen Sie Ihr Arbeitslosengeld in Ihrem Wohnsitzland.
  • Die vorgeschriebene Schulzeit muss absolviert sein und das AHV-Rentenalter noch nicht erlangt sein. Sie sollten außerdem keine Altersrente der AHV erhalten.
  • Sie müssen mindestens 12 Monate als Arbeitnehmer/in, innerhalb der letzten 24 Monate vor der Erstanmeldung, gearbeitet haben. Dies bedeutet, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie die Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt haben.

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